Allgemeine Leistungsbedingungen

1   Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Leistungs- und Zahlungsbedingungen – nachfolgend nur allgemeine Leistungsbedingungen – gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der B.E.STAT European ESD competence centre – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und dem Auftraggeber, soweit dieser ein Unternehmen, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des §310 Abs.1 BGB ist. Mit der Erteilung eines Auftrags über Beratungsleistungen, Consulting, Schulungen werden diese allgemeinen Leistungsbedingungen verbindlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Leistungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.2 Diese Leistungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge mit dem Auftraggeber, soweit es sich bei diesen um mit den vorhergehenden Rechtgeschäften verwandte Aufträge handelt. In diesen Fällen kann ein erneuter Hinweis des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber auf die Geltung der allgemeinen Leistungsbedingungen unterbleiben.

2   Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders bestimmt, stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Aufträge des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Ein Auftrag über Beratungsleistungen, Consulting oder Schulungen gilt erst dann vom Auftragnehmer angenommen, wenn dieser ihn schriftlich bestätigt hat und die Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zugegangen ist. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Leistung, nicht der Erfolg.

2.3 Sämtliche Vereinbarungen, wie bsp. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Der Schriftform sind schriftliche Nachrichten per Fax oder per E-Mail gleichgestellt. Ausnahmen von der Schriftform bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

3   Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

3.1 Alle Preise der Leistungen sind netto, und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

3.2 Sofern nichts Gegenteiliges zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, gerechnet ab dem Rechnungs-Ausstellungsdatum. Alle Zahlungen haben ausschließlich auf das auf der Rechnung vermerkte Bankkonto des Auftragnehmers zu erfolgen.

3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. In Falle des Zahlungsverzugs werden vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. gemäß §§247, 288 Abs.2 BGB verrechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Teilnehmer von Schulungen auszuschließen, wenn die Teilnahmegebühr vor Schulungsbeginn nicht ordnungsgemäß eingegangen ist.

4   Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Ein Recht zur Aufrechnung gleichartiger Forderungen steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Ansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Er ist nicht berechtigt, selbstständig Gutschriften vorzunehmen und diese zu verrechnen. Hierfür bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

5   Leistungszeiten und Leistungsverzug

5.1     Für den Zeitpunkt der Leistungserbringung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen oder bei deren Fehlen die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Der Beginn der Leistungszeit setzt voraus, dass der Auftraggeber seine aus dem Vertrag resultierenden Pflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

5.2 Die Zeit für die Leistungserbringung verlängert sich in angemessenem Rahmen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (höhere Gewalt, usw.), die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmer liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über den Eintritt derartiger Hindernisse zu informieren.

5.3 Im Übrigen kommt der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn ihm der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags gesetzt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber einen etwaigen Verzug, der über den Rahmen der Angemessenheit hinausgeht, mitzuteilen. Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.

6   Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer sowie seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Leistungserbringung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmensbezogene, projektbezogene oder personenbezogene Sachverhalte über das Unternehmen des Auftraggebers. Hiervon ausgenommen ist die Nennung des Auftraggebers als Referenz, sofern der Auftraggeber dem bei Auftragsvergabe nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat.

7   Erwerb von Rechnung

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Rechnungen zum jeweiligen Vertrag die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Berichte und Ergebnisse in seinem Sinne zu nutzen. Eine Übertragung dieser Befugnisse bzw. Weitergabe der erhaltenen Informationen, Unterlagen, Berichte und Ergebnisse an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer dieser nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

8   Gewährleistung, Mängelrügen

8.1 Wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der Leistungen durch den Auftraggeber objektiv schwerwiegende Mängel der Leistungsausführung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden, gilt der Auftrag aus ordnungsgemäß abgewickelt. Sofern der Auftraggeber die erbrachte Leistung komplett in Frage stellt, steht es ihm frei auf seine Kosten einen unabhängigen Sachverständigen mit der Leistungsüberprüfung zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist hierüber schriftlich zu informieren.

8.2 Vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge obliegt es dem Auftragnehmer, ob er nachbessert oder die Leistung neu erbringt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren, mindestens 4 Wochen ab Mängelrüge. Verweigert er dies, wird der Auftragnehmer von der Haftung befreit.

8.3 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, kann der Auftragnehmer die hierfür entstanden Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt verlangen.

9   Haftung, Schadensersatz

9.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Für die Haftung bedarf es einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber, die auf schuldhaftem Verhalten des Auftragnehmers oder seinen Mitarbeiter beruhen.

9.2 Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine für den Vertrag wesentliche Pflicht verletzt, beschränkt sich die Schadensersatzpflicht auf einen vorhersehbaren oder typischerweise eintretenden Schaden. Das Verhalten seiner Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die lediglich fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

9.3 Weitergehende Haftungen und Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen.

10   Allgemeines

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, D-01723 Kesselsdorf, Deutschland.

10.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem geschlossenen Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber ein Unternehmen, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des §310 Abs.1 BGB ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

10.3 Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sowie die zwischen dem Auftraggeber und Aufragnehmer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.4 Sollten Bestimmungen der vorliegenden Leistungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Der Inhalt der unwirksamen Bestimmung richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften.

Download der Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen des B.E.STAT European ESD competence centre. >>HIER<<